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Wie es funktioniert


Im Rahmen des Bürgerbegehrens müssen zunächst Unterschriften von mindestens 10% der wahlberechtigten Bürger Schönecks gesammelt werden, die sich mit ihrer Unterschrift für einen Bürgerentscheid aussprechen. Dies geschieht innerhalb von acht Wochen nach der Entscheidung der Gemeindevertretung vom 11.02.2016.



Wer?


Unterschreiben dürfen nur Bürger, die
  1. wahlberechtigte Deutsche oder EU-Bürger sind
  2. das 18. Lebensjahr vollendet haben
  3. ihren Erstwohnsitz in Schöneck haben



Und dann?


Die geforderte Unterschriftenzahl wurde dank Ihnen weit überschritten. Was passiert nun?

Sind genug Unterschriften gesammelt und an den Gemeindevorstand übergeben, ist es an der Gemeindevertretung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Hierbei geht nicht um eine politische Entscheidung, sondern um eine reine Formfrage.




Variante A:

Erklärt die Gemeindevertretung das Bürgerbegehren in diesem Schritt als unzulässig, findet kein Bürgerentscheid statt. Die zuvor benannten Vertrauenspersonen können gegen diesen Beschluss jedoch Klage beim Verwaltungsgericht einlegen.


Variante B:

Erklärt die Gemeindevertretung das Bürgerbegehren jedoch als zulässig, entspricht diesem jedoch nicht, kommt es zum Bürgerentscheid. Dieser muss binnen spätestens 6 Monaten nach dieser Entscheidung stattgefunden haben. Die Durchführung eines solchen Bürgerentscheids erfolgt wie bei einer Kommunalwahl.




Variante A ist eingetreten - Rechtliche Schritte


Ein Bürgerentscheid findet vorerst nicht statt.

Die Bürgerinitiative "Bürger Pro Altes Schloss" mit Unterstützung des Vereins Rettung Altes Schloss Büdesheim e.V. hat bezüglich der Zulassung des von den Schönecker Gemeindevertretern abgelehnten Bürgerbegehrens Klage eingereicht.

Der zuvor gestellte Eilantrag auf einstweilige Anordnung nach §123 VwGo wurde zwar vom Verwaltungsgericht Frankfurt abgelehnt, die Bürgerinitiative mit Ihren Unterstützern hat jedoch entschieden diesbezüglich Beschwerde einzureichen.

Wir werden Sie weiterhin über den Fortgang auf dem Laufenden halten.




Wie viele Stimmen sind für einen Bürgerentscheid notwendig?


Bei einem anstehenden Bürgerentscheid bedarf es einer einfachen Mehrheit. Jedoch ist darüber hinaus eine Mindestzustimmung von 25% der Wahlberechtigten Schöneckern nötig. Wird entweder die Mehrheit oder die Mindestzustimmung nicht erreicht, gilt das Bürgerbegehren als gescheitert.









(Die obengenannten Informationen dienen ausdrücklich nur zur Information. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Für Details kontaktieren Sie bitte buergerbegehren@schloss-buedesheim.de)



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